Vorschriften

Vorschriften

Ausländischen Personen wird der Jagdschein oder die Erlaubnis zum Tragen einer
Jagdwaffe anerkannt, wenn sie sie gemäß den Vorschriften des Landes, aus dem sie kommen, erworben haben Geschäftsordnung über Jagdbedingungen und art, (Narodne novine, Nr. 62/06). Aufgrund dieser Dokumente stellt der Kroatische Jagdverband ausländischen Jägern einen Jagdausweis aus. Den Antrag für die Herausgabe eines Jagdausweises stellt der Jagdbevollmächtigte, in dessen Jagdgebiet die ausländische Person während des betreffenden Kalenderjahres erstmals jagt. Ein solch ausgestellter Jagdausweis ist bis Ende des Kalenderjahres gültig und gilt für alle Jagdgebiete in Kroatien. Ausländische Personen oder Gruppen, die beabsichtigen, in Kroatien Wild zu jagen, sind verpflichtet, vorher vom
Jagdbevollmächtigten eine schriftliche Einladung zur Jagd zu erwirken. Den Jagdausweis beantragt die ausländische Person durch den Jagdbevollmächtigten, wenn sie zum ersten Mal zur Jagd nach Kroatien kommt. Der Jagdausweis gilt vom Ausstellungstag bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem er
ausgegeben wurde, sowie für das gesamte Gebiet der Republik Kroatien. Nach Erhalt des Jagdausweises kann der Jagdbevollmächtigte ausländischen Personen auf vorgeschriebenem Formular eine schriftliche Jagderlaubnis erteilen (Erlaubnis zur Wildjagd), ohne die eine Jagd nicht erlaubt ist.
Der Jagdbevollmächtigte oder diePerson, die sich mit Jagdtourismus befasst, sind verpflichtet, ausländische Jäger vor Abschuss des Wildes mit allen Rechten und Pflichten, die aus den Bestimmungen des Jagdgesetzes (Narodne novine Nr. 140/05) und den untergesetzlichen Vorschriften
hervorgehen, bekannt zu machen.

Waffen

Eine ausländische Person, die sich auf der Durchreise befindet oder wegen der Jagd nach Kroatien kommt, kann eine Waffe und die dazugehörige Munition über die Staatsgrenze bringen, wenn sie in seinem Reisedokument eingetragen sind. Der Eintrag der Waffe und der
Munition in das Reisedokument wird von der diplomatischen Vertretung bzw. vom Konsulat der Republik Kroatien vorgenommen, wenn die ausländische Person nach den Vorschriften des Staates, in dem sie wohnt, eine Genehmigung zum Tragen dieser Waffe besitzt.
Wenn Waffe und Munition nicht im Reisedokument eingetragen sind, gibt die Grenzpolizei eine Erlaubnis zur Einfuhr der Waffe aus, wenn die ausländische Person die Genehmigung zum Tragen dieser Waffe gemäß den Vorschriften des Staates, in dem sie ihren Aufenthalt hat, besitzt. Die ausländische Person, die eine Jagdwaffe nach Kroatien einführt, muss eine schriftliche Einladung eines Jagdbevollmächtigten für das Jagdgebiet haben, in dem sie jagen wird. Es ist erlaubt, Wild nur mit einer Jagdwaffe und Jagdpatronen zu erlegen, die der Stärke und Widerstandsfähigkeit der zu jagenden Wildart entspricht. Jagdwaffen sind Jagdgewehre, Pistolen und Revolver. Hochwild ist nur mit einer Kugel aus einer Jagdwaffe mit Glattlauf, Kaliber 10, 12, 16 oder 20 zu schießen. Es ist verboten, Wild mit automatischer Waffe sowie halbautomatischer Waffe mit Glatt- oder Nutenlauf zu schießen, wenn das Ladebrett mehr als zwei Patronen aufnehmen kann (Jagdgesetz).

Die ausfuhr von Tropheän

Wildtrophäen darf man aus dem Jagdgebiet und aus Kroatien ausführen, wenn eine vorgeschriebene Trophäenliste und eine Bestätigung über die Herkunft des Wildes, die vom Jagdbevollmächtigen des Jagdgebietes ausgestellt wird, und das Veterinärzertifikat hvi 32-5
A EU für Vogel- und Paarhufer, die aus ganzen, unbearbeiteten Teilen bestehen, bzw. das Veterinärzertifikat hvi 32-4a für bearbeitete Trophäen von Vögeln oder Paarhufern vorgelegt werden können. Jagdtrophäen, die sich in der Gruppe befinden, die fünf Punkte niedriger bewertet sind als die kapitalste nationale Trophäe, können aus Kroatien ausgeführt werden, wenn diese Bewertung von dem Ständigen nationalen Ausschuss für die Bewertung von Trophäen und Ausstellungen CIC vorgenommen wurde. Mit einer Bestätigung über die Herkunft des Wildes kann der Jäger für seinen persönlichen Bedarf 10 kg Wildbret (Produkte tierischer Herkunft für den persönlichen Bedarf) aus Kroatien ausführen. (Geschäftsordnung über Ausfuhrbedingun-gen für persönliche Sendungen)

Jagdhunde

Ausländische Staatsbürger können für die Jagd auf dem Territorium Kroatiens Jagdhunde führen, die im Land, aus dem sie kommen, registriert sind und eine Prüfung gemäß den Vorschriften dieser Länder abgelegt haben. Bei Überschreiten der Grenze muss der Eigentümer oder Führer des Jagdhundes einen Reisepass für den Hund besitzen. (Geschäftsordnung über Rassen, Zahl und Nutzungsart von Jagdhunden für die Jagd, Narodne novine, Nr. 62/06).